Die Eichung von Waagen ist vom Staat in solchen Bereichen vorgeschrieben in denen Verbraucherschutz und ein fairer Wettbewerb von besonderer Bedeutung sind. Eichen kann man, im Gegensatz zum Kalibrieren, nur solche Waagen, die durch eine amtliche Eichzulassung "eichfähig" sind. Es können nur bauartzugelassene Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die periodische Nacheichung ist gesetzliche Pflicht und wird von den regionalen staatlichen Eichämtern vorgenommen. Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 10 kg inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 5 kg inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 2 kg inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 1 kg inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 500 g inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 200 g inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 100 g inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 g bis 50 g inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 mg bis 1 kg inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 mg bis 500 g inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 mg bis 200 g inkl. Eichschein
Eichkosten KERN-Gewichte Genauigkeitsklassen M1 Nennwert 1 mg bis 100 g inkl. Eichschein