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Eichung Waagen Klasse II
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Eichung / Konformitätsbewertung Waagen Klasse II

Die Eichung von Waagen ist vom Staat in solchen Bereichen vorgeschrieben in denen Verbraucherschutz und ein fairer Wettbewerb von besonderer Bedeutung sind. Eichen kann man, im Gegensatz zum Kalibrieren, nur solche Waagen, die durch eine amtliche Eichzulassung "eichfähig" sind.  Es können nur bauartzugelassene Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die periodische Nacheichung ist gesetzliche Pflicht und wird von den regionalen staatlichen Eichämtern vorgenommen. Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eichtoleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).

KERN Eichung Klasse II Präzisionswaagen bis 5 kg

Eichkosten KERN-Waagen
Klasse II (Präzisionswaagen)
Wägebereich bis 5 kg

80,00 €
Bruttopreis95,20 €
MwSt.-Betrag15,20 €

KERN Eichung Klasse II Präzisionswaagen bis 50 kg

Eichkosten KERN-Waagen
Klasse II (Präzisionswaagen)
Wägebereich bis 50 kg

93,00 €
Bruttopreis110,67 €
MwSt.-Betrag17,67 €
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